Underberg
Lemma [Eigenname des Firmengründers Hubert Underberg]
Definition: Markenname des bekanntesten deutschen Magenbitterlikörs
Inhaltsverzeichnis
Die Erfindung der Marke
Rohstoffknappheit und Portionsflasche
Handzeichen und Colonel Bogey Marsch
Familienunternehmen im globalen Zeitalter
Weiterführende Literatur
Weblink
Die Erfindung der Marke
1846 gründete Hubert Underberg in Rheinberg eine Firma, um unter dem Namen Boonekamp einen magenbitteren Kräuterlikör auf den Markt zu bringen. Wie der Produktname selbst war auch der Begleittext anfangs niederländisch formuliert, mit zwei schwarzen Stempeln versehen und beeindruckte durch einen gelehrt anmutenden lateinischen Spruch, der die gesundheitsfördernde Wirkung dieses medizinisch wirkenden Alkohols herausstreichen sollte: „Occidit, qui non servat („Wer sich nicht schützt, geht zugrunde!”). Quer über das schwarz-weiße Etikett lief ein roter Überdruck „gesetzlich deponirt”. Damit gehörte Underberg - wie 4711, Klosterfrau Melissengeist oder Coca-Cola - zur Gruppe der im 19. Jahrhundert sehr verbreiteten „Geheimmittel”, deren Markenprofile sich gleichwohl noch heute zu erheblichen Teilen aus solch magischen Elementen („Geheimrezept”) speisen.
Doch selbst der kluge Hinweis auf den gesetzlichen Schutz in der Absicht, Nachahmer abzuschrecken, sollte wenig Wirkung zeigen. Schon 1851 sah sich Hubert Underberg veranlasst, auch per Zeitungsannonce gegen zunehmende Fälschungen Front zu machen. Nur solche Flaschen seien als echt anzusehen, „deren Etiquets durch mich eigenhändig unterschrieben sind.”
Wie kaum ein anderer Markenartikel dokumentiert der Fall Underberg Notwendigkeit und Geschichte des Markenschutzes in Deutschland. Gegen Hersteller von Plagiaten musste das Unternehmen mehr als 1200 Prozesse führen - und ging dabei nicht immer als Sieger hervor. Denn als 1874 im Deutschen Reich das erste Markenschutzgesetz in Kraft trat, waren die als „Boonekamp” umlaufenden Magenbitter-Liköre bereits so zahlreich im Umlauf, dass der Name, da zum Gattungsbegriff geworden, nicht mehr schutzfähig war. 1896 wurde in der Zeichenrolle Underbergs Anspruch auf „Boonekamp” als auch „occidit, qui non servat” gelöscht.
Hubert Underberg blieb nichts übrig, als sein Produkt unter dem eigenen Namen (zunächst als „Underberg Boonekamp”) als Markenartikel neu aufzubauen. Von Anfang an unternahm er diesmal die größten Anstrengungen, die Ausstattung der Flasche bis ins letzte Detail patentrechtlich absichern zu lassen - samt dem neugewählten lateinischen Sinnspruch als nahezu ewigem Qualitätsversprechen „semper idem” (immer dasselbe). In dieser Form hat sich das Erscheinungsbild der in gelbes Strohpapier gehüllten Flasche bis heute kaum verändert.
Rohstoffknappheit und Portionsflasche
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Rohstoffbeschaffung immer schwieriger. 1943 musste die Produktion des aus 43 verschiedenen Kräutern hergestellten Magenbitters eingestellt werden. Als nach der Währungsreform die Herstellung 1949 wieder anlaufen konnte, waren ihr gleichwohl noch enge Grenzen gesetzt - angefangen von den noch weiterhin knappen Rohstoffen bis hin zu den sich erst allmählich wieder aufbauenden Produktionskapazitäten. Um trotz dieser Beschränkungen von Anfang an eine möglichst flächendeckende Belieferung zu gewährleisten und sich bei vielen Verbrauchern in Erinnerung zu rufen, entschloss sich der Enkel des Firmengründers, Emil Underberg, zu einem kühnen Schritt - der Umstellung auf eine kleine Portionsflasche mit nur zwei Zentilitern Inhalt.
Die Gastronomie, vor dem Krieg Hauptumsatzträger, sah ihre Ausschank-Hoheit unterlaufen und sperrte sich vehement. Es dauerte oft Jahre, bis der einzelne Gastwirt seinen Widerstand gegen die ihm vorgegebene Anbietform aufgab und seinen Gästen das kleine Fläschchen servieren mochte.
Dafür waren schon früh Einzelhandel und Endverbraucher gewonnen - angesichts des sich nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik rasant ausbreitenden Selbstbedienungsprinzips ein unschätzbarer Vorteil. Schon Anfang 1962 wurden über einer Milliarde der kleinen Fläschchen verkauft.
Handzeichen und Colonel Bogey Marsch
Kaum ein Markenartikel wurde und wird so konservativ - und getreu dem „semper idem” Gedanken - beworben wie Underberg - in den Nachkriegsjahrzehnten durch den Slogan „Nimm Underberg und Du fühlst Dich wohl”, von 1970 bis in die späten neunziger Jahre durch den mit der Melodie des bekannten Colonel Bogey Marschs unterlegten Appell „Komm doch mit auf den Underberg”. In den letzten Jahren wird versucht, ein Handzeichen zur allgemeinen Verkehrsgeltung zu bringen, das durch gespreizten Daumen und Zeigefinder die Größe der Flasche verdeutlicht und so auch in lärmerfüllten Gaststuben eine Bestellung ohne Worte ermöglicht.
Familienunternehmen im globalen Zeitalter
Obwohl inzwischen in über 20 Einzelgesellschaften aufgegliedert, befindet sich die Firma Underberg noch heute in Familienbesitz. Seit 2002 gehört der Rüdesheimer Weinbrandhersteller Asbach zum Unternehmen. Hauptprodukt ist nach wie vor der klassische Magenbitter.
Weiterführende Literatur:
Underberg (Hg.): Carl Underberg, 25 Mai 1896-1966, Rheinberg 1966
Underberg weiß Rat. Ein nützlicher Helfer für die Hausfrau, Rheinberg 1955
Willi Bongard: Fetische des Konsums, Hamburg 1964
Peter-Paul Schwarz: Underberg. Kleine Flaschenpost, Heidelberg 1956
Barbier, Hans D. / Krause-Brewer, Fides (Hg.): Die Person hinter dem Produkt. 40 Porträts erfolgreicher Unternehmer, Bonn 1988.
Weblink: www.underberg.de
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